23. Januar 2019
Flugdrohnen-Genehmigung für Thailand – Antrag stellen
Da wir diesmal länger in Thailand bleiben, wollen wir unsere neue Flugdrohne Mavic 2 Pro auch in die Luft bringen. Letztes Jahr hatten wir für zwei Monate das Antragsprocedere gescheut!
Uwe hatte sich in Deutschland vorab auf einschlägigen Webseiten informiert, wie das Genehmigungsverfahren in Thailand abläuft und welche Unterlagen man braucht! Nicht so einfach! Bei zwei Behörden muss der Antrag gestellt werden – online bei CAAT und persönlich, am besten in Bangkok, bei der NBTC.
CAAT – Bearbeitungsdauer, wenn alle Unterlagen online hochgeladen sind (inkl. Passkopie mit Einreisestempel) 15 Arbeitstage, Status online einsehbar, am besten telefonisch nachhaken. Gültigkeit der Genehmigung 2 Jahre ab Einreisetag.
Website: CAAT Civil Aviation Authority in Thailand – Drone Registration
NBTC – persönlich vor Ort mit vollständigen Unterlagen, Genehmigungsurkunde wird gleich ausgehändigt; Gültigkeit der Genehmigung immer identisch mit der Länge des aktuellen Visums; kann bei erneuter Einreise unter Vorlage der Ursprungsgenehmigung unproblematisch auf die neue Visumlaufzeit verlängert werden.
Website: Office of The National Broadcasting and Telecommunications Commission NBTC
Unser CAAT-Genehmigungsverfahren ist noch am Laufen (Stand 2.2.19), die NBTC-Urkunde erhielten wir sofort.
Update: CAAT-Genehmigungsverfahren nach 14 Arbeitstagen abgeschlossen, Genehmigung online als Druckvariante abrufbar
Infos ohne Gewähr!
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